Zugerland Verkehrsbetriebe

Velobillette

Für Velos ist ein Billett «Reduziert ½» 2. Klasse zu lösen. Je nach Bedarf stehen Ihnen die Billette vom Tarifverbund Zug oder die nationale Velo-Tageskarte und das nationale Jahresabo Velo-Pass zur Verfügung.
 

Angebote für Velos; Reduziert ½, 2. Klasse CHF
  
Einzelbillett
Einzelbillett (Tarifverbund Zug) 
Einzelbillett 1 Zonen2.70
Einzelbillett 2 Zonen3.20
Einzelbillett 3 Zonen3.60
Einzelbillett 4 Zonen4.00
Einzelbillett alle Zonen4.40
Tageskarte (Tarifverbund Zug)
Tageskarte 1 Zone5.40
Tageskarte 2 Zonen6.40
Tageskarte 3 Zonen7.20
Tageskarte 4 Zonen8.00
Tageskarte alle Zonen8.80
Sonstiges (grösstenteils GA-Geltungsbereich)
Velo-Tageskarte                  15.00
Velo-Pass (Jahresabo)260.00

Velobillett «Kombi-Zugerberg-Trail»
Nutzen Sie den Bike-Trail? Dann unterstützen Sie den Zugerberg-Trail und kaufen ein Velobillet «Kombi Zugerberg-Trail».

Kombi-Zugerberg-Trail (Bike)CHF
  
Einzelbillett Bike5.00
Mehrfahrtenkarte Bike (6x Fahrten)30.00
Tageskarte Bike27.00
Jahreskarte Transport Bike Erwachsene160.00
Jahreskarte Transport Bike Jugendliche bis 15.99 Jahre120.00

Kindervelos von Kindern unter 6 Jahren gelten als Handgepäck und können gratis transportiert werden. Kinder unter 16 Jahren können ihr Kinder- oder Windschattenvelo gratis mitnehmen, sofern die begleitenden Eltern dafür eines der folgenden Abos/Billette für das Kind besitzen:

Preise Kindervelos

AlterBegleitet/UnbegleitetVelo-Fahrausweis
 
Kind bis 5.99 Jahremit/ohne BegleitungVelo gratis
Kind 6 - 15.99 Jahremit BegleitungVelo gratis
Kind 6 - 15.99 Jahreohne BegleitungVelo-Tageskarte oder Fahrausweis
«Reduziert ½», 2. Kl. einer kurzen Strecke
oder GA Kind / GA Familia Kind, Velo-Pass
  • Kinder (6–15.99 Jahre) können ihr Kinder- oder Windschattenvelo gratis mitnehmen, sofern sie von einer Person ab 16 Jahren begleitet werden.
  • Kinder, die ein GA Kind oder ein GA Familia Kind besitzen, können ihr Velo auch ohne Begleitung gratis mitnehmen.
  • Kindervelos von Kindern unter 6 Jahren gelten als Handgepäck und können gratis transportiert werden.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird pro Kindervelo ein eigener Fahrausweis benötigt.

Abkuppelbare Anhänger dürfen immer gratis transportiert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anhänger für den Transport von Kindern verwendet werden oder nicht. Ebenfalls nicht relevant ist, ob der Anhänger zusammen mit einem Velo oder einzeln transportiert wird.

Durch diese Regelung sind die unklaren Grenzen zwischen Kinderwagen und Kinderveloanhängern sowie die unklaren Grenzen zwischen Gepäckstücken (z.B. Koffern) und Transportanhängern irrelevant.

Zu beachten gilt, dass die Anhänger/Fahrgeräte die Fluchtwege/Durchgänge nicht behindern dürfen.

Für Velos ist ein Velo-Billett zu lösen, dies ist ein Billett «Reduziert 1/2» in 2. Klasse. Bitte beachten: Für die Benützung des Zugerberg Trails gibt es das Billett «Zugerberg Trail», welches sowohl die Beförderung des Bikes in der ZBB, als auch die Benutzung des Trails und der Waschmulde beinhaltet. Zur Anreise bis zur Zugerberg Bahn ist für das Bike ein zusätzlicher Fahrausweis zu lösen. Der Velo-Selbstverlad ist auf den Linien 601, 602 und 612 nur an bestimmten Haltestellen erlaubt:

Linie 601: Zug, Bahnhofplatz / Unterägeri, Zentrum / Oberägeri, Station
Linie 602: Zug, Bahnhofplatz / Menzingen, Dorf / Menzingen, Kreuzegg
Linie 612: Zug, Bahnhofplatz / Allenwinden, Dorf / Unterägeri, Zentrum / Oberägeri, Station

Bei Platzmangel entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme.

Die Transportunternehmen des Tarifverbunds Zug lehnen jegliche Haftung für Transportschäden an Velos ab.

Sortiment und Preise

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